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November 23, 2024
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Polizei (fast) machtlos: Das Dilemma mit dem Dünnwald-Mephisto

Köln | Was muss noch passieren?

Seit Monaten fühlen sich viele Veedelsbewohner in Köln-Dünnwald von einem Mann bedroht und tyrannisiert (wir berichteten).

Es geht um Brandstiftungen, Tätlichkeiten, Drohungen und Beleidigungen. Der offenbar wirre Einzelgänger ist in den Augen der Nachbarn eine tickende Zeitbombe.

Mann wurde immer wieder aus Klinik entlassen

Frage an die Kölner Polizei: Der Vorwurf lautet, die Polizei mache nichts und lasse den Mann immer wieder – weil er angeblich einen festen Wohnsitz habe – zurückkehren, wenn er gerade festgenommen wurde. Könnten Sie dazu Stellung nehmen ?

Ein Sprecher nimmt tatsächlich zum Dilemma um den „Dünnwald-Mephisto“ ausführlich Stellung: „Die Polizei darf ohne richterliche Entscheidung Personen nur bis zum Ende des Folgetags in Gewahrsam halten. Am Montag (18. November) wurde der psychische 42-Jährige infolge eines gegen ihn verfügten Bereichsbetretungsverbots zum Gewahrsamsdienst im Präsidium gefahren und von dort durch einen Haftrichter wieder entlassen.“

Die Brandspur war am Tag danach meterlang sichtbar. Foto: privat

Besonders der jüngste Vorfall, als der 42-Jährige am helllichten Tag in der Nähe einer Grundschule (!) eine Benzinspur legte und in Brand steckte, sorgte für Entsetzen.

Der Sprecher: „Nach der Entzündung einer Benzinspur auf der Leuchterstraße hatten Polizisten den Verdächtigen zur ärztlichen Prüfung einer längerfristigen Unterbringung in eine Klinik gefahren. Von dort wurde der Mann jedoch wieder entlassen, nachdem eine Fremd- oder Eigengefährdung nicht diagnostiziert worden war. Der Mann wurde bereits mehrfach bei ähnlich gelagerten Sachverhalten in Gewahrsam genommen und in eine Klinik gefahren, wo jedoch stets nur eine kurzfristige Unterbringung stattfand.“

Die Ermittlungsakten der Kripo in den o.a. Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung seien bereits zur weiteren Entscheidungsfindung an die Staatsanwaltschaft Köln übergeben worden.

Was aber muss zur sogenannten „Entscheidungsfindung“ noch passieren?

Immerhin darf der Mann nun offenbar nicht mehr komplett machen was er will. „Am 21. November hat die Polizei Köln ein Waffenbesitzverbot gegen den 42-Jährigen verfügt, was zudem durch ein Mitführverbot gefährlicher Gegenstände nach dem Polizeigesetz erweitert wurde“, heißt es, „Bei jeder Zuwiderhandlung droht ihm dann die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 500 Euro.“

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