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Mai 8, 2026
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Kölner CDU: Kehrtwende im Suchtzentrum-Zoff!

Die CDU-Geschäftsstelle

Köln | Neue Entwicklung rund ums Drogensuchthilfezentrum in der City.

Denn: Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt hat sich in der BV1-Sitzung gegen die Bauvorlage 0916/2026 zum Suchthilfezentrum am Perlengraben ausgesprochen.

Obwohl CDU-Größe Bernd Petelkau im Dezember wie folgt Stellung genommen hatte: „Das neue Konzept und die Verlagerung des Standorts vom Neumarkt an die Wilhelm-Hoßdorf-Straße ist richtig. Das Suchthilfeszentrum ermöglicht echte Hilfe für schwerstabhängige Menschen und schafft zugleich die Voraussetzung, den Neumarkt von der Drogenszene zu befreien.

Dieses Konzept muss bis Ende 2026 umgesetzt sein, auch wenn das ein ambitionierter Fahrplan ist. Denn der Neumarkt muss endlich wieder ein Ort für die Menschen sein, die dort wohnen, arbeiten und sich aufhalten. Das bedeutet auch: konsequentes Einschreiten von Ordnungsdienst und Polizei gegen offenen Drogenkonsum und -handel.“

Florian Weber und Andreas Bohl nehmen Stellung

Nun empfiehlt aber empfiehlt die Fraktion „dem Rat, der am Dienstag, 12. Mai, abschließend entscheidet, eine Vertagung. Nach gründlicher Auswertung sämtlicher Anlagen zur Beschlussvorlage kommt die Fraktion zu dem Ergebnis, dass die Vorlage zentrale Entscheidungsgrundlagen nicht enthält.

Fraktionsvorsitzender Florian Weber„Wir wollen, dass Menschen mit Drogenabhängigkeit geholfen wird. Wir wollen auch, dass der öffentliche Raum am Neumarkt entlastet wird. Aber wir können nicht durchwinken, was uns die Verwaltung hier vorlegt. Die Stadt hat eine wissenschaftliche Sicherheitsstudie in Auftrag gegeben, und 87,9 Prozent der Anwohner im Pantaleonsviertel sagen darin, dass sie nach Eröffnung mehr Unsicherheit erwarten. Die Studie empfiehlt ausdrücklich das Züricher dezentrale Netzmodell. Köln plant das Gegenteil.

Die Studie listet konkrete bauliche Maßnahmen auf, also Brückenbeleuchtung, zweiter KVB-Eingang, Beseitigung des Angstraums an der Ankerstraße. Keine einzige davon ist in der Vorlage als verbindlich umgesetzt erkennbar. Die Stadt legt eine Studie als Beleg vor, deren Empfehlungen sie nicht umsetzt. Das ist nicht die Sorgfalt, die ein Projekt dieser Größe verdient.“

Auch das standortspezifische Betreiberkonzept liegt der Vorlage nicht bei. „Was als Anlage 4 beigefügt ist, sind zwei generische Rahmenkonzepte ohne jeden Bezug zum Perlengraben, eines davon vier Jahre alt“, erklärt Weber. „Das eigentliche Betriebskonzept soll erst der noch zu beauftragende Träger entwickeln. Das heißt im Klartext: Der Rat soll einer Bauinvestition zustimmen, ohne das Betriebssystem zu kennen, das über Erfolg oder Misserfolg dieses Projekts entscheidet.“

Andreas Bohl

Andreas Bohl, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU in der BV1, ergänzt: „Wir reden hier über eine Bauinvestition von 8,72 Millionen Euro und eine Betriebskostenverpflichtung von 42 Millionen Euro für die ersten fünf Jahre. Allein der Wachdienst kostet jährlich fast eine Million Euro. Das wird zu einem erheblichen Teil aus der Grundsteuererhöhung finanziert.

Wer in dieser Größenordnung kommunale Mittel bindet, muss vorher wissen, wofür, und nicht nachher. Eine Zustimmung unter diesen Bedingungen würde nicht nur das Projekt gefährden, sondern auch das Vertrauen in die Sorgfalt unserer kommunalen Entscheidungsprozesse. Das können wir nicht mittragen.“

Die Fraktion verweist außerdem auf eine baurechtliche Unklarheit. Die Verwaltung beabsichtigt eine Befreiung nach § 31 BauGB von einer im Bebauungsplan festgesetzten Öffentlichen Freifläche.

Mehrere Anwohner-Eingaben mit juristischer Expertise haben eine externe baurechtliche Prüfung gefordert. Die Verwaltung hat diese Forderung mit Verweis auf eine abgelaufene Klagefrist abgewiesen. „Das ist keine Antwort auf die Sachfrage“, so Weber. „Das ist ein Ausweichen vor der Sachfrage. Wenn nach Bau und Genehmigung jemand klagt und Erfolg hat, trägt die Stadtkasse den Schaden.“

Florian Weber.

Die CDU-Bezirksfraktion fordert die Verwaltung auf, vor einer erneuten Befassung des Rates folgende Unterlagen vorzulegen: das standortspezifische Betreiberkonzept gemäß den Vorgaben des städtischen Rahmenkonzepts, eine externe baurechtliche Machbarkeitsprüfung, einen verbindlichen Maßnahmenkatalog mit Finanzierungsausweis zur Umsetzung der Empfehlungen der Schubert-Studie, sowie einen institutionellen Vorschlag für einen Runden Tisch nach dem Vorbild des „Runden Tisches Bremer Platz“ in Münster, den die Schubert-Studie ausdrücklich als Best Practice empfiehlt.

Florian Weber abschließend: „Eine Vertagung ist nicht das Ende des Projekts. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass es gut wird.

Wenn diese Vorlage in dieser Form beschlossen wird, beschäftigen wir uns in fünf Jahren mit den Folgen, mit baurechtlichen Klagen, mit Betriebskostenüberschreitungen, mit Sicherheitsproblemen, vor denen die eigene Studie der Stadt heute warnt.

Wir wollen, dass eine bessere Drogenhilfe in Köln gelingt. Genau deshalb darf es nicht so beschlossen werden.“

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