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Prost! Brauereien feiern Kölsch-Meilenstein

Köln | Vier Jahrzehnte nach der Unterzeichnung der Kölsch-Konvention haben die Kölner Brauereien das Jubiläum im Anno 1858 in der Malzmühle gefeiert.

Die Veranstaltung des Kölner Brauerei-Verbands stand ganz im Zeichen eines historischen Rückblicks und würdigte die Bedeutung der Konvention für Herkunftsschutz, Qualität und Identität des Kölsch.

Anwesend war der Vorstand des Kölner Brauerei-Verbands mit Heinrich Philipp Becker, geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei Gaffel, Melanie Schwartz, geschäftsführende Gesellschafterin der Brauerei zur Malzmühle, sowie Alexander Rolff, Gesellschafter von Cölner Hofbräu Früh. 

Kölsch-Konvention von 1986 brachte Gastro Sicherheit

Das Jubiläum bot Anlass zu einem historischen Rückblick. Dr. Ulrich Soénius, Historiker und Direktor der Stiftung Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv zu Köln, zeichnete in seinem Vortrag die Entstehungsgeschichte der Kölsch-Konvention nach und ordnete sie in die lange Tradition der Kölner Braukultur ein. 

Die Entstehung der Kölsch-Konvention reicht bis in die Nachkriegszeit zurück. Mit dem wachsenden Erfolg des Kölsch begannen auch Brauereien außerhalb Kölns, ihre Biere unter dieser Bezeichnung zu vermarkten.

Um Herkunft und Qualität zu schützen, verständigten sich die Kölner Brauer bereits 1961 auf eine gemeinsame Vereinbarung, die festlegte, dass Kölsch ein obergäriges Bier nach besonderem Brauverfahren ist und nur in Köln und den bereits existierenden Kölsch-Brauereien im Umland gebraut werden darf. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1970 bestätigte diesen regionalen Bezug. Mit dem letztendlichen Urteil des Landgerichts Köln von 1977 ist Kölsch eine rechtsgültige Gattungsbezeichnung mit geografischem Bezug.

Mit der offiziellen Kölsch-Konvention, die 1985 vom Bundeskartellamt anerkannt und am 6. März 1986 von den Kölsch-Brauereien unterzeichnet wurde, erhielt diese Regelung ihren verbindlichen Rahmen. Sie bildete zugleich die Grundlage dafür, dass Kölsch seit 1997 als geschützte geografische Angabe EU-weit unter Herkunftsschutz steht.

Vierzig Jahre nach der Unterzeichnung zeigt sich die Bedeutung der Kölsch-Konvention deutlicher denn je: Sie sichert die Herkunft des Kölsch, stärkt die gemeinsame Verantwortung der Brauereien und bewahrt eine international anerkannte Braukultur, die untrennbar mit Köln verbunden ist.

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