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Februar 11, 2026
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Südstadt-Thriller: Party-Verbot für Jecken-Hochburg?

Köln | Was für ein unfreiwilliger, schlimmer Nervenkitzel für die Betreiber! Und Juristen-Gastro-Thriller so kurz vor dem Start in die Wahnsinnswoche im Kölner Karneval!

Am Mittwoch Nachmittag, dem Tag und wenige Stunden nur vor Weiberfastnacht, machten die Inhaber der bekannten „Bagatelle-Bar“ in der Kölner Südstadt ihre nackte Erleichterung öffentlich. Worüber?

Die „Bagatelle“ gewinnt vor Gericht- man darf nun feiern

„Per Eilantrag sollte uns am Dienstag vor Gericht verboten werden zu feiern. Wir sind sehr sehr froh, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat und wir jetzt offiziell bestätigt feiern dürfen. Ihr wisst garnicht was uns für ein Stein vom Herzen fällt“, schrieb Daniel Rabe stellvertretend für sein Team.

Und weiter: „Checkt immer mal wieder unsere Storys für Infos und Videos, jeden Tag gibt es dort alle News. Sicherer feiert ihr nirgends, ab sofort auch juristisch bestätigt. Und feuchtfröhlicher auch nicht, wir hauen die nächsten Tage jetzt mal so richtig Kölsch-Französisch auf die 12. Kommt rum – wird legendär – gleich räumen wir noch die letzten Möbel raus und dann geht es so was von los🇫🇷! Fastelovend Zesamme! Eure Bagatelle“

Wer steckt hinter dem Eilantrag? Jecken-feindliche Nachbarn, die Dreck, Lärm und Chaos im Übermaß – wie am 11.11. fürchten – und so kurz vor Beginn der Party die Spaßverderber machen wollten?

Rabe will und könne zum Posting nichts hinzufügen, lässt er auf koeln0221-Nachfrage ausrichten.

Fakt ist: Der Andrang im beliebten Szenelokal wird wie eh und je immens sein. Schon beim Kartenvorverkauf vor wenigen Tagen hatte das Bagatelle-Team viele Karnevalisten, die mehr als eine Stunde auf der Alteburger Straße in einer langen Schlange angestanden hatten, wegschicken müssen, die Karten ergattern wollten.

Wer aber zu den glücklichen Jecken zählt und ein Ticket noch bekam, der darf nun Weiberfastnacht auch in der Bagatelle abfeiern. Kaum auszudenken, was für einen Stress eine Zwangsabsage für alle Beteiligten bedeutet hätte. . .

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