Zoff im Supermarkt: Landgericht mit Entscheidung des Monats
Köln | Wieder ein kurioser Sachverhalt. Hier kommt die „Entscheidung des Monats“ vom Kölner Landgericht. . . „An einem Morgen im September 2025 war die Klägerin in einer Lebensmittelfiliale der Beklagten einkaufen und stürzte dort über eine elektronische Ameise, die von einer Mitarbeiterin der Beklagten gezogen wurde. Die Einzelheiten des Sturzhergangs sind zwischen den Parteien streitig. Gleiches gilt für die Frage, ob und in welchem Umfang die Klägerin durch den Sturz Verletzungen erlitt. Die Klägerin stützt ihre Klage darauf, dass sie nach einem Gespräch im Regalbereich des Marktes mit einer Mitarbeiterin der Beklagten, über den Zinken einer Ameise gestolpert sei. … Zoff im Supermarkt: Landgericht mit Entscheidung des Monats weiterlesen
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