
Köln | Jeder Kölner kennt sie wohl, die lustige, orangene WDR-Maus und den kleinen, blauen Kumpel-Elefanten. Immer wieder allein mit dem Maskottchen ein Blickfang auf der Nord Süd-Fahrt in der Kölner City.
Doch diesmal wurde die beliebte Symbolik Gegenstand einer Auseinandersetzung im Markenrecht – immer wieder ein Streitfall bei den Gerichten!
Eben auch jetzt bei einem „prominenten Beispiel“, welches das Kölner Landgericht als Anlass zur „Entscheidung des Monats“ nimmt.
Worum es geht?
Ein Modellbauunternehmen kreierte eine „Maus-Lok“, die Abbildungen des als Begleiter der Maus bekannten kleinen blauen Elefanten und den genauso markenrechtlich geschützten Schriftzug „Die Maus“ zeigte.
Laut des Gerichts geschehe dies „in unlauterer Weise“, um deren Ruf für Werbezwecke in eigener Sache zu nutzen.
Modellbauer unterliegt mit „Maus-Lok“-Plan
Es heißt: „Der Inhaber einer Marke kann dabei die geschützte Bezeichnung exklusiv nutzen und hat das Recht, anderen die Nutzung zu verbieten. Die 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln hatte sich aktuell in einer dieser sogenannten Kennzeichenstreitsachen mit den unter anderem aus der TV-Sendung „Die Sendung mit der Maus“ bekannten Figuren „Die Maus“ und „Elefant“ und deren geschützten Marken zu befassen.
Mit Urteil vom 19.03.2026 (Az. 33 O 400/25) hat sie nun ihre bereits vorangegangene einstweilige Untersagung des Angebots bzw. der Bewerbung eines Modellnachbaus einer bestimmten Elektrolokomotive bestätigt, wenn sich darauf das Wortzeichen „Die Maus“ und/oder die auf der Originallokomotive angebrachte Darstellungen der Figur „Elefant“ befinden.“
Es handle sich um eine „Rufausnutzung“, eine Sonderregelung greife nicht. Schlecht für den Modellbauer. . .