
Köln | Neues von der Stadt Köln zur Olympia-Bewerbung!
„Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Köln eine Beschlussvorlage zur Durchführung eines Ratsbürger*innenentscheids für die Beteiligung an der Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele innerhalb der Region Rhein-Ruhr vor. Der Ratsbürger*innenentscheid soll in allen teilnehmenden Kommunen einheitlich am Sonntag, 19. April 2026, durchgeführt werden. Die Auszählung der Stimmen soll am gleichen Tag erfolgen.

Oberbürgermeister Torsten Burmester:
Mit dem Ratsbürgerentscheid bauen wir auf eine breite demokratische Legitimation und die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die hohe Sportbegeisterung in der Region, auch bei uns in Köln, für ein positives Votum sorgen wird. Gemeinsam mit allen beteiligten Kommunen wollen wir in den kommenden Wochen für in dieser Form einzigartige Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr werben.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die im Ratsbürger*innenentscheid zur Entscheidung zu stellende Frage einheitlich für alle Kommunen wie folgt formuliert:
„Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Köln an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein / Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, im Jahr 2040 oder im Jahr 2044 beteiligt?“
Bei einem Ratsbürger*innenentscheid kann über die gestellte Frage nur mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Als angenommen gilt die Antwort, die die meisten Stimmen erhält, vorausgesetzt, genügend Abstimmungsberechtigte haben sich beteiligt. Das sind in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens zehn Prozent.

Die Abstimmung soll ausschließlich per Brief erfolgen, ohne dass es seitens der Abstimmungsberechtigten hierfür eines Antrags bedarf. Abstimmungsberechtigt wären alle Kölner*innen, die zu Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, also rund 817.000 Personen.
Die Stadt Köln schätzt die Kosten der Durchführung aktuell auf rund 2.492.000 Euro, wovon 85 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden sollen.“
| 16. Dezember 2025 | Ratsbeschluss |
| 20. Februar 2026 | Stichtag Eingang Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Rat und des Oberbürgermeisters |
| 8. März 2026 | Stichtag für Eintragung der Abstimmungsberechtigten in das Abstimmungsverzeichnis durch die Verwaltung |
| 9. März bis 2. April 2026 | Fortschreibung des Abstimmungsverzeichnisses (beispielsweise Zu- und Wegzüge) |
| 9. bis 20. März 2026 | Produktion und Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen und -unterlagen |
| 16. bis 27. März 2026 | Zustellung der Abstimmungsbenachrichtigungen und -unterlagen |
| 30. März bis 2. April 2026 | Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis |
| 23. März bis 17. April 2026 | Briefabstimmungszeitraum |
| 19. April 2026 | Abstimmungstag und Auszählung der Stimmen |
| 12. Mai 2026 | Ratssitzung zur Ergebnisfeststellung (§ 8 Abs. 1 Satzung) |