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Juli 22, 2026
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Brüsseler Platz-Zoff: DEHOGA erhöht Druck auf Stadt Köln!

Köln | Ein Gastro-Hammer und seine Folgen für Köln!

Denn: Das „Hallmackenreuther“ am Brüsseler Platz darf weiterhin als einzige dortige Gastronomie die Außenterrasse bis Mitternacht öffnen.

So entschied es das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag und gab dem Eilantrag des Wirtes statt, der gegen die von der Stadt Köln postulierte Sperrstunde von 22 Uhr aufbegehrt hatte. Der Ksta berichtete zuerst.

Hintergrund: Im Vorjahr war der besagte Gastronom in Münster bis vors Oberverwaltungsgericht gezogen. Folge: Die Stadt gewährte allen Restaurants eine Verlängerung bis 24 Uhr. Wegen eines neuen Lärmgutachtens aber dieses Jahr nicht.

Christoph Becker fordert zu Rundem Tisch auf

Der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) begrüßt in einem Statement ausdrücklich die neue Entscheidung und hofft auf Einlenken der Stadt.

Es heißt: „Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren einem klagenden Gastronomen das Recht zugesprochen, seine Außengastronomie wieder bis 24.00 Uhr zu öffnen. Die Klage im Hauptverfahren richtet sich gegen die ordnungsbehördliche Verfügung der Stadt Köln, wonach die Gastronomen am Brüsseler Platz ab 22.00 Uhr keine Außengastronomie mehr betreiben dürfen.

Wilke Stroman (Zweiter von links) ist Inhaber vom Rosa am Brüsseler Platz.

Dagegen beginnt die Sperrzeit in den benachbarten Straßen und Plätzen für die Außengastronomie erst um 24.00 Uhr. Für die Gastronomen am Brüsseler Platz ist dies ein erheblicher Wettbewerbsnachteil verbunden mit massiven wirtschaftlichen Einbußen.“

Und weiter: „Das Gericht hat nun entschieden, dass der Gastronom seine Außengastronomie weiterhin bis 24.00 Uhr öffnen darf. In seiner Begründung führt das Gericht mehr als deutlich aus, dass die bislang durchgeführten Lärmmessungen, auf denen die ordnungsbehördliche Verordnung basiert, seitens der Stadt fehlerhaft sind und daher nicht als Grundlage für die bisherigen Entscheidungen der Stadt dienen können.

Anstatt weitere Verfügungen und Verordnungen zu erlassen und damit weitere Klagen auszulösen, sollte die Stadt nun endlich dringend den Dialog mit den Anwohnern und Gastronomen vor Ort suchen um gemeinsam geeignete Lösungen zu finden“, so Christoph Becker, Geschäftsführer DEHOGA Nordrhein.

Wilke Stroman nimmt Stellung zur Debatte

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts lässt an Klarheit nichts vermissen. Die Stadt wird auch im Hauptsacheverfahren unterlegen sein. Sie muss sich daher fragen lassen, wie lange sie auf dem formalen Weg weiter beharren will. Daher der wiederholte dringende Appell der Einberufung eines runden Tisches durch die Stadt Köln“, so Becker weiter.

Und: „Um weitere Klagen und damit auch Kosten für die Stadt zu vermeiden, sollte die Stadt nunmehr unverzüglich auch den anderen Gastronomen am Brüsseler Platz erlauben, ihre Außengastronomie wieder bis 24.00 Uhr betreiben zu dürfen.“

Was sagt ein betroffener Nachbar des Hallmackenreuter?

Wilke Stroman, neuer Inhaber des Rosa: „Es ist weder für unsere Gäste noch für uns nachvollziehbar, warum lebendiges Stadtleben rechts und links des Brüsseler Platzes bis Mitternacht erlaubt ist, aber ausgerechnet hier zwei Stunden früher enden soll.

Natürlich wissen wir, dass urbanes Leben keine Einbahnstraße ist und Rücksicht auf die Nachbarschaft verlangt. Die Gastronomie am Brüsseler Platz hat deshalb zahlreiche Maßnahmen ergriffen und immer wieder ihre Gesprächsbereitschaft bewiesen.“

Der Star-Unternehmer findet. „Rücksichtnahme braucht aber Augenmaß und faire Regeln. Deshalb fordern wir eine Lösung die die Lebenswirklichkeiten der Menschen in unser Stadt widerspiegelt, die den Interessen der Anwohner gerecht wird und zugleich Außengastronomie bis 24 Uhr ermöglicht.“

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