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Februar 4, 2026
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Nach Uber-Irrtum: Kölner (20) stirbt nach asozialer Prügel-Attacke!

Köln | Was für ein Drama, wie sinnlos!

Ein 20 Jahre alter Kölner hatte bei einer Auseinandersetzung auf dem Lindweilerweg im Stadtteil Longerich in der Nacht zu Sonntag (1. Februar) lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitten. Die Polizei hatte eine Mordkommission eingerichtet.

Nach bisherigen Erkenntnissen wollte der 20-Jährige gegen 1.45 Uhr mit seiner Freundin und seinem Vater von einer Feier nach Hause fahren. In der irrigen Annahme, bei einem stoppenden Auto handele es sich um das bestellte Uber-Fahrzeug, entwickelte sich eine tätliche Auseinandersetzung mit dem hinzugekommenen Ehemann (25) der Fahrerin. Der soll den 20-Jährigen zu Boden geschlagen haben.

Nun das bittere Update: Der 20-Jährige, der am vergangenen Sonntag (1. Februar) bei einer tätlichen Auseinandersetzung in Longerich lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitten hat, ist am Montag (2. Februar) seinen schweren Verletzungen erlegen! Der Fall sorgte überregional für Schlagzeilen.

Immer wieder neue Meldungen:

So wurde bekannt: Das Streifenteam hat am Donnerstagabend (5. Februar) einen mutmaßlich stark alkoholisierten BMW-Fahrer (45) nach kurzer Verfolgung in Köln-Ehrenfeld gestoppt. Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein und das Mobiltelefon des Mannes. Seinen BMW ließen sie abschleppen.

Gegen 21.10 Uhr hatte ein LKW-Fahrer über den Notruf einen BMW gemeldet, der auf der Bundesautobahn 57 in Schlangenlinien unterwegs war. Als alarmierte Einsatzkräfte den Wagen vor der Anschlussstelle Köln-Bickendorf kontrollieren wollten, beschleunigte der Fahrer und flüchtete über die nächste Ausfahrt ins linksrheinische Stadtgebiet. Die Polizisten nahmen die Verfolgung auf und trafen den 45-Jährigen im Bereich des Parkgürtels an. Der Mann war dort zwischenzeitlich ausgestiegen und urinierte gegen einen Zaun. Als die Beamten bei der Kontrolle starken Atemalkoholgeruch feststellten und im Wagen des 45-Jährigen mehrere Bierflaschen entdeckten, ordneten sie die Entnahme einer Blutprobe an,

Der Mann muss sich nun u.a. wegen Verdachts der Trunkenheit im Verkehr sowie weiterer Gefährdungsdelikte im Straßenverkehr verantworten

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