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Dezember 7, 2024
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Stadt Köln sucht Wahlhelfer – so viel Kohle gibt es!

Köln | Aufgepasst!

Voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl statt, bei der die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags für die Dauer von vier Jahren gewählt werden.

In Köln sind knapp 732.000 Kölner*innen wahlberechtigt und können in einem der 503 Urnenwahlbezirke oder per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Für die reibungslose Durchführung der Wahl benötigt das Wahlamt der Stadt Köln rund 8.000 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen.

Beginn der Akquise zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025



Auf unterschiedlichen Kanälen wirbt die Stadt Köln ab Montag, 9. Dezember 2024, um das Engagement ehrenamtlicher Wahlhelfer*innen. Anmelden kann sich jede volljährige Person mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Um in Köln zu unterstützen, muss man also nicht in Köln wohnen.

Für den ehrenamtlichen Einsatz zahlt die Stadt zwischen 60 und 80 Euro, je nach Funktion im Wahlvorstand. Schriftführer*innen, stellvertretende Schriftführer*innen und Wahlvorsteher*innen erhalten darüber hinaus für die Teilnahme an einem verpflichtenden Workshop eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro.

Zusätzlich erhalten ehemalige Wahlhelfer*innen, die erfolgreich neue Wahlhelfer*innen werben, einmalig eine Werbeprämie in Höhe von 30 Euro, wenn beide am Wahltag im Einsatz sind.

Die Wahlhelfer*innen, die sich für einen Einsatz bei der Urnenwahl anmelden, sorgen dafür, dass die Wähler*innen am Wahlsonntag zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimmen in den Wahlräumen in ganz Köln abgeben können. Die übrigen Wahlhelfer*innen bereiten ab der Mittagszeit die Auszählung der Briefwahl im Briefwahlzentrum in der Kölnmesse vor. Die Auszählung der abgegebenen Stimmen beginnt sowohl in den Wahlräumen als auch im Briefwahlzentrum ab 18 Uhr.Alle Informationen rund um den Einsatz als ehrenamtliche*r Wahlhelfer*in sowie die Online-Anmeldung

Für Fragen steht das Team des Wahlamts unter Telefon 0221 / 221-34333 oder per Mail zur Verfügung.E-Mail an: wahlhelfende@stadt.koeln

Die Festlegung des Wahltermins durch den Bundespräsidenten sowie die Bekanntmachung der angepassten Fristen durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat werden Ende Dezember 2024 erwartet. Erst danach sind konkrete Informationen zum Wählerverzeichnis, zum Versand der Wahlbenachrichtigungen sowie zur Teilnahme an der Brief- und Direktwahl möglich. Die Stadt Köln wird zum Stand der Wahlvorbereitungen gesondert informieren.

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