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November 26, 2024
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Entwarnung um Weltkriegsbombe in Köln-Deutz – 260 Personen betroffen

Köln | Die Stadt Köln teilt mit: Bei Sondierungsarbeiten wurde am heutigen Dienstagvormittag, 26. November 2024, auf einem ehemaligen Industriegelände im Bereich Alfred-Schütte-Allee/„Am Schnellert“ in Köln-Deutz ein Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden.

Es handelt sich um eine amerikanische Fünf-Zentner-Bombe mit einem Heckaufschlagzünder. Sie muss noch heute entschärft werden. Der Gefahrenbereich wird abgesperrt und evakuiert.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland der Bezirksregierung Düsseldorf (KBD) und das Ordnungsamt der Stadt Köln sind vor Ort. Das Ordnungsamt entscheidet über alle weiteren Maßnahmen.

Der Gefahrenbereich wurde vom Kampfmittelbeseitigungsdienst festgelegt, mit Gebieten im Deutzer Hafen, im angrenzenden Poll sowie im Rheinauhafen. Eine Karte kann hier heruntergeladen werden. Rund 260 gemeldete Personen werden von Evakuierungen betroffen sein, außerdem eine unbekannte Zahl von Mitarbeiter*innen betroffener Firmen und Betriebe. Wann der Blindgänger entschärft wird, steht noch nicht fest.

Eine Anlaufstelle wird nicht eingerichtet. Wegen Straßensperren und damit verbundenen Verkehrsbehinderungen wird gebeten, sich auf der Internetseite der Stadt Köln (www.stadt.koeln), bei Radio Köln, WDR und anderen Medien sowie online bei den Kölner Verkehrs-Betrieben und weiteren betroffenen Verkehrsunternehmen zu informieren.

Update 14.50 Uhr: Die Freigabe zur Entschärfung der Weltkriegsbombe wurde an den Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland der Bezirksregierung Düsseldorf (KBD) erteilt. Der Luftraum wurde durch die Flugsicherung gesperrt. die Bundeswasserstraße Rhein und der Bahn-Güterverkehr über die Südbrücke sind gesperrt.

Update 16.11 Uhr: Die Fünf-Zentner-Weltkriegsbombe wurde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland der Bezirksregierung Düsseldorf entschärft. Der Blindgänger wird nun abtransportiert. Sämtliche Sperrungen werden schrittweise aufgehoben. Die Anwohner*innen können anschließend wieder in ihre Häuser und Wohnungen zurückkehren.

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