Heute: Dezember 8, 2025
Dezember 5, 2024
1 min read

Stadion: FC-Fan wegen „Jagd auf Wildpinkler“ empört

Köln | „Druck ablassen“ kann teuer werden…

Zumindest derzeit rund um das RheinEnergieStadion bei FC-Spielen.

So hat es zumindest der bekannte Fan Martin Schlüter rund um die Pokalpartie der Geißböcke gegen Hertha BSC (2:1 n.V.) beobachtet.

„Gestern 19.03h Köln-Müngersdorf.  Ca. 20 Mitarbeiter des Ordnungsamtes und ein (!) Wildpinkler. In einer Stadt mit komplett unmöglichen Verhältnissen an mehreren großen innerstädtischen Plätzen bzgl. Drogen & Kriminalität, einer Stadt wo seit Ewigkeiten ca. 80 % der städtischen Rolltreppen und Aufzüge defekt sind, eine Stadt die ein fettes Müllproblem hat und wo der öffentliche Nahverkehr Fahrten kürzt, und wo mir noch zig weitere Dinge sofort einfallen, die nullkommanull von Seiten der öffentlichen Hand funktionieren, gibt es jetzt bei Heimspielen die Soko „wildpinkeln““, regt sich der Anhänger auf.

Denn auf Fans, die mangels sanitärer Möglichkeiten im Freien ihre Notdurft verrichten mussten, sei von Seiten sog. „Hilfssheriffs“ regelrecht Jagd gemacht worden. Dies dokumentierte der beliebte Podcaster „(Dreierkette Köln“) in den sozialen Netzwerken mit einem Schnapsschuss, der in der Tat mehr als ein Dutzend Mitarbeiter in Aktion zeigt.

„Mal unabhängig der Tatsache, ob das schlechte Kinderstube, oder notwendiger Druckabbau bei viel zu wenig Toiletten für 50.000 Menschen in einem Fußballstadion ist, halte ich es für völlig absurd, dass im zweiten Heimspiel in Folge unzählige Mitarbeiter des Ordnumgsamts Jagd auf Menschen mit einem urmenschlichen Bedürfnis machen, die das NUR machen, weil die Toiletten im Stadion völlig überfüllt sind“, so Schlüter.

Dessen Appell: „Kümmert Euch bitte um Wichtigeres und eins noch:“ Ihr werdet nie Polizisten“.

Wildes Urinieren (sogenanntes „Wildpinkeln“) (§ 11 Absatz 1 d) KSO) gilt als Ordnungswidrigkeit. Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) darf ein Bußgeld zwischen 5 und 1.000 Euro angesetzt werden (§ 17 Absatz I OWiG), sofern ein Spezialgesetz nichts anderes bestimmt.

Beispielsweise sieht das Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro vor.

Teile gerne diesen Beitrag

Previous Story

Das Herz! Aber Entwarnung bei „Calli“

Next Story

Haie wollen Punkte beim Meister Berlin mitnehmen

Latest from Blog

Top-Woche für koeln0221: Neues News-Portal wächst

Köln | Die Klickzahlen steigen spürbar! Tolle Woche für unser neues Köln-Newsportal. Denn mit fast genau 25 000 eindeutigen Seitenansichten allein in dieser Woche (sieben Tage) geht die Entwicklung von koeln0221 eindeutig

Serie hält weiter: Haie siegen auch in Bremerhaven

Bremerhaven | So hatte sich Julius Hudacek sich das Wiedersehen mit den alten Kollegen nicht vorgestellt. Der letztjährige Torwart der Kölner Haie kassierte mit den Fishtown Pinguins am Sonntagabend eine 2:5-Niederlage und blieb
Go toTop

Don't Miss

Top-Woche für koeln0221: Neues News-Portal wächst

Köln | Die Klickzahlen steigen spürbar! Tolle Woche für unser

Karriere, Kuckelkorn, Kuhn: Das intime Interview mit Ingrid Kühne

Köln | Was für eine Frau! Ingrid Kühne geht gerade
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner