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Dezember 5, 2024
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Stadion: FC-Fan wegen „Jagd auf Wildpinkler“ empört

Köln | „Druck ablassen“ kann teuer werden…

Zumindest derzeit rund um das RheinEnergieStadion bei FC-Spielen.

So hat es zumindest der bekannte Fan Martin Schlüter rund um die Pokalpartie der Geißböcke gegen Hertha BSC (2:1 n.V.) beobachtet.

„Gestern 19.03h Köln-Müngersdorf.  Ca. 20 Mitarbeiter des Ordnungsamtes und ein (!) Wildpinkler. In einer Stadt mit komplett unmöglichen Verhältnissen an mehreren großen innerstädtischen Plätzen bzgl. Drogen & Kriminalität, einer Stadt wo seit Ewigkeiten ca. 80 % der städtischen Rolltreppen und Aufzüge defekt sind, eine Stadt die ein fettes Müllproblem hat und wo der öffentliche Nahverkehr Fahrten kürzt, und wo mir noch zig weitere Dinge sofort einfallen, die nullkommanull von Seiten der öffentlichen Hand funktionieren, gibt es jetzt bei Heimspielen die Soko „wildpinkeln““, regt sich der Anhänger auf.

Denn auf Fans, die mangels sanitärer Möglichkeiten im Freien ihre Notdurft verrichten mussten, sei von Seiten sog. „Hilfssheriffs“ regelrecht Jagd gemacht worden. Dies dokumentierte der beliebte Podcaster „(Dreierkette Köln“) in den sozialen Netzwerken mit einem Schnapsschuss, der in der Tat mehr als ein Dutzend Mitarbeiter in Aktion zeigt.

„Mal unabhängig der Tatsache, ob das schlechte Kinderstube, oder notwendiger Druckabbau bei viel zu wenig Toiletten für 50.000 Menschen in einem Fußballstadion ist, halte ich es für völlig absurd, dass im zweiten Heimspiel in Folge unzählige Mitarbeiter des Ordnumgsamts Jagd auf Menschen mit einem urmenschlichen Bedürfnis machen, die das NUR machen, weil die Toiletten im Stadion völlig überfüllt sind“, so Schlüter.

Dessen Appell: „Kümmert Euch bitte um Wichtigeres und eins noch:“ Ihr werdet nie Polizisten“.

Wildes Urinieren (sogenanntes „Wildpinkeln“) (§ 11 Absatz 1 d) KSO) gilt als Ordnungswidrigkeit. Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) darf ein Bußgeld zwischen 5 und 1.000 Euro angesetzt werden (§ 17 Absatz I OWiG), sofern ein Spezialgesetz nichts anderes bestimmt.

Beispielsweise sieht das Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro vor.

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